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Kantonsrat St.Gallen 61.22.28

Einfache Anfrage Bruss-Diepoldsau:

«Förderungen erneuerbarer Energien – Zusammenarbeit nur mit seriösen Firmen
Energiewende ist in aller Munde und viele Bürgerinnen und Bürger möchten ihr Möglichstes
dazu beitragen. Für den Mittelstand heisst es erstmals sparen auf die neue Heizung und/oder
Sonnenkollektoren. Der Staat versucht dies mit Steuergeldern zu fördern und die Verteilung erfolgt schlussendlich über die Energieagentur St.Gallen. Der Ukraine-Krieg und die umstrittenen
Sanktionen befeuern diesen Trend noch zusätzlich.
Leider schleichen sich bei einer solchen Überhitzung des Marktes auch unseriöse Machenschaften von Unternehmen ein. Schlussendlich werden dadurch unsere Ämter zusätzlich mit Bürokratie versorgt, da nicht selten solche Geschäfte auch auf Betreibungsämtern, Schlichtungsstellen
usw. landen. Energetische Bauvorhaben werden also durch unseriöse Firmen verhindert oder
verzögert. Dazu werden auch unnötige finanzielle und personelle Ressourcen ‹verbraten› – nicht
selten Steuergelder.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Arbeitet die Energieagentur St.Gallen nur mit seriösen Unternehmen zusammen?
2. Nach welchen Kriterien wird eine Zusammenarbeit geprüft?
3. Fallen Offerten, Vertragsabwicklungen usw. auch unter die Kontrolle?
4. Ist ein Ausschluss von Firmen mit auffällig vielen Unregelmässigkeiten vorgesehen?
5. Besteht auch eine kantonale Plattform, auf der Bürgerinnen und Bürger unkompliziert
Rückmeldungen abgeben können, so dass für ‹Bauwillige› einfach zugängliche Informationen (ähnlich Rezensionen bei Google) zur Verfügung stehen?
6. Wie gedenkt die Regierung hier Optimierungen vorzunehmen?»

4. August 2022 Bruss-Diepoldsau

 

Antwort der Regierung

Kantonsrat St.Gallen 61.22.28


Einfache Anfrage BrussDiepoldsau vom 4. August 2022

Förderungen erneuerbarer Energien Zusammenarbeit nur mit
seriösen Firmen

Schriftliche Antwort der Regierung vom 11. Oktober 2022


Carmen BrussDiepoldsau stellt in ihrer Einfachen Anfrage vom 4. August 2022 verschiedene
Fragen zur Förderung erneuerbarer Energien durch den Kanton St.Gallen, insbesondere zur
Zusammenarbeit mit den ausführenden Unternehmen.

Die Regierung beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:

1.3. Gestützt auf das Energiegesetz (sGS 741.1; abgekürzt EnG) leistet der Kanton im Rahmen
von Förderungsprogrammen finanzielle Beiträge an Massnahmen zur Erhöhung der Energie-
effizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die jeweilige Bauherrschaft vergibt den
konkreten Auftrag, beispielsweise für eine energetische Erneuerung, jedoch nach Privat-
recht. Erteilung und Abwicklung des Auftrags liegen in der Verantwortung der Bauherrschaft.
Es besteht diesbezüglich weder seitens des Kantons noch seitens der Energieagentur
St.Gallen GmbH eine Zusammenarbeit mit den von den Bauherrschaften beauftragten aus-
führenden Unternehmen. Aufgabe der Energieagentur bei der Abwicklung der Gesuche ist
es, sicherzustellen, dass die Anforderungen an das Energieförderungsprogramm eingehal-
ten werden. Zudem überprüft die Energieagentur stichprobenartig die Ausführung. Die Auf-
gabe des Kantons und der Gemeinde für den Fall, dass eine Baubewilligung benötigt wird,
liegt darin, die Einhaltung des geltenden Rechts sicherzustellen. Den Bauwilligen wird grund-
sätzlich empfohlen, vor der Auftragsvergabe Referenzen zu den Unternehmen einzuholen,
beispielsweise in der Nachbarschaft, und mehr als nur eine Offerte anzufordern.

4. Die ausführenden Unternehmen sind Vertragspartnerinnen der Auftraggeberinnen und Auf-
traggeber. In der Folge haben weder der Staat und noch die Energieagentur eine Handhabe
für Sanktionierungen.

5. Nein. Das Führen einer solchen Plattform erachtet die Regierung nicht als Aufgabe des
Kantons.

6. Bereits heute trägt der Kanton mit mehreren Massnahmen zur Qualität bei, namentlich in-
dem die Energieagentur den Bauwilligen mit produkteneutralen Beratungsangeboten Kennt-
nisse verschafft zum Stand der Technik, sodass Bauwillige ihr Projekt für die Offertanfragen
hinreichend beschreiben können. Ebenso bietet die Energieagentur in Zusammenarbeit mit
Fachverbänden Erfahrungsaustausche, Fachveranstaltungen und Weiterbildungsangebote
an. Auch werden erkannte wiederkehrende Mängel in Schulungen und Weiterbildungen be-
rücksichtigt. Die Regierung erachtet diese Aktivitäten als ausreichend

Von cbruss

Ein Gedanke zu „22.61.28 Förderungen erneuerbarer Energien – Zusammenarbeit nur mit seriösen Firmen“
  1. FIRMA Mons Solar aus Diepoldsau ist unseriös und skrupellos,mit unkonventionellen Verkaufsmachenschaften !
    Lassen vermeintliche Offerten ,als WV – Werkverträge unterzeichnen !
    Diese Firma sollte aus dem Verkehr gezogen werden ! R Bo.

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