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Einfache Anfrage Bruss-Diepoldsau:   4.11.2021

]Impfdurchbruch – verliert das Zertifikat die Gültigkeit?
Das Zertifikat mit seinem indirekten Impfzwang ist laut der Mehrheit der Politiker der Königsweg
aus der Pandemie.
Das Impfen wird daher mit enorm viel Steuergeld vorangetrieben und natürliche Ansteckungen
dagegen verteufelt und wenn möglich verhindert.
Das ganze Prozedere und Beobachtungen aus der Bevölkerung werfen immer wieder viele Fragen auf. Während sich Geimpfte in einer scheinbaren Sicherheit frei bewegen können, werden
Gesunde von der Gesellschaft ausgeschlossen.

Wenigstens hat der Bund mit seinen vielen Experten endlich anerkannt, dass schlussendlich die
Antikörper massgebend zur Pandemiebekämpfung sind, was die Berechtigung meiner dringlichen
Motion 42.21.07 vom 19. April 2021 trotz hoher Ablehnung von Regierung und Parlament bestätigt.
Natürlich ist die Immunantwort der Erinnerungszellen massgebend, damit die Antikörper bei Bedarf hochgefahren werden. Doch dieser Test ist gemäss meinen Recherchen ziemlich aufwendig.
Daraus resultiert eigentlich, dass auch bei einer sehr geringen Anzahl Titer der Mensch geschützt
ist.
Stossend am sogenannten Schweizer Zertifikat ist, dass weder Bund noch Krankenkassen die
Antikörpertests bezahlen. Hingegen fliessen in die ganze Impfkampagne Millionen von Franken.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Behält das Zertifikat bei einem Impfdurchbruch seine Gültigkeit?
2. Ist die Regierung jetzt bereit, Antikörpertests für die St.Galler Bevölkerung zu finanzieren –
allenfalls aus dem Lotteriefonds?
3. Wie verhält sich aktuell die Spitalbelegung zwischen Covid-Genesenen versus Covid-Geimpften und Erst-Erkrankten?
4. Sind aktuell vermehrt Spitaleinweisungen aufgrund Herzinfarkt, Thrombosen, Hirnblutungen
usw. zu beobachten und wie ist dort der Impfstatus?
5. Was gedenkt die Regierung für die gesunde Bevölkerung zu unternehmen, damit diese nicht
von der Gesellschaft ausgeschlossen und sogar am Arbeiten gehindert wird?
6. Warum verweigert die Regierung den via Pooltests ‹negativen› Personen das Zertifikat?
7. Gleicht diese Haltung nicht einer gewissen Überheblichkeit gegenüber impfkritischen Personen bzw. welchen, die einfach zu viel Respekt vor den Impfnebenwirkungen haben?
8. Wenn das Zertifikat bei Geimpften und Genesenen die Gültigkeit verliert, in welche Kategorie werden die Leute danach eingeteilt und beginnt dann das Spiel wieder von vorne?

 

Antwort der Regierung

Kantonsrat St.Gallen 61.21.69
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Einfache Anfrage Bruss-Diepoldsau vom 4. November 2021
Impfdurchbruch – verliert das Zertifikat die Gültigkeit?
Schriftliche Antwort der Regierung vom 7. Dezember 2021
Carmen Bruss-Diepoldsau erkundigt sich in ihrer Einfachen Anfrage vom 4. November 2021
im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus nach der Gültigkeit des Zertifikats bei
Impfdurchbrüchen und warum im Rahmen von repetitiven Betriebstestungen keine Zertifikate
ausgestellt werden.
Die Regierung beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:
1. Ja. Das Impfzertifikat behält seine Gültigkeit. Zudem kann eine Person bei einem positiven
PCR-Test einen Antrag für ein Genesenen-Zertifikat stellen. Eine Person kann also mehrere
Zertifikate haben.
2. Seit dem 16. November 2021 wird für ein positives Antikörper-Testresultat ein Zertifikat ausgestellt. Der Antikörpertest muss selber bezahlt werden, so wie auch die Kosten für individuelle Corona-Tests in der Regel selber bezahlt werden müssen. Die Regierung ist grundsätzlich nicht bereit, Antikörpertests zu finanzieren.
3. Aktuell sind 75 bis 80 Prozent der Personen, die aufgrund einer Covid-19-Erkrankung hospitalisiert werden müssen, nicht geimpft. Bei den geimpften Personen, die hospitalisiert werden müssen, handelt es sich häufig um immunsupprimierte Personen mit einer Vorerkrankung, wie beispielsweise krebskranke Personen mit einer Chemotherapie-Behandlung.
Daten aus dem Contact Tracing zeigen, dass geimpfte Personen, die sich nochmals anstecken, meist nur leicht erkranken. Die Impfung schützt somit nachweislich vor einem schweren Krankheitsverlauf und vor Todesfällen.
4. Das Vorkommen gewisser Diagnosen muss über einen längeren Zeitraum und im Vergleich
mit anderen Kantonen bzw. der Schweiz angeschaut werden. Nur so kann seriös beurteilt
werden, ob ein gehäuftes Auftreten von gewissen Diagnosen eine zeitliche und/oder räumliche Zufälligkeit ist oder ob es im räumlichen und zeitlichen Vergleich eine Veränderung gibt.
Darum ist es der Regierung nicht möglich, die Frage zu beantworten.
5. Die Regierung hat nochmals ihre Anstrengungen verstärkt, um die Durchimpfung der gesunden Bevölkerung zu verbessern. Dafür hat sie im Rahmen der Impfoffensive neue Pop-UpImpfstellen eröffnet. Zusätzlich wurden in Regionen mit einer tiefen Durchimpfung, wie beispielsweise dem Toggenburg, mobile Impfaktionen organisiert. Auch erhalten aktuell Bewohnende in Betagten- und Pflegeheimen mit mobilen Impf-Teams Booster-Impfungen, damit
sie weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Um das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben trotz hoher Fallzahlen aufrechtzuhalten,
hat der Bundesrat zudem das Covid-Zertifikat eingeführt. Aus Sicht der Regierung ist das
Zertifikat ein geeignetes und zumutbares Instrument, das der Bevölkerung die Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Zusätzliche Massnahmen sind darum nicht notwendig.
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In der Schweiz gibt es keine Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz. Arbeitgebende haben aber die
Möglichkeit, von den Arbeitnehmenden das Vorweisen des Covid-Zertifikats zu verlangen,
um die Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz zu differenzieren.
6./7. Der Kanton St.Gallen nahm im September 2021 die Betriebstestungen wieder auf. Das repetitive Testen in Unternehmen stellt in erster Linie eine Massnahme dar, um Mitarbeitende
von der Quarantänepflicht (auf dem Arbeitsweg und an der Arbeit) zu befreien.
In der Kalenderwoche 42 beteiligten sich von insgesamt 38’662 Betrieben im Kanton St.Gallen (Daten 2018) 198 Firmen und Betriebe mit 697 teilnehmenden Mitarbeitenden, 9 Institutionen mit 157 Mitarbeitenden und 33 Spitäler und Heime mit 159 Mitarbeitenden an den Betriebstestungen. Bei dieser geringen Anzahl von Testwilligen ist es verwaltungsökonomisch
wenig sinnvoll, Zertifikate auszustellen. Von rund 293’200 Beschäftigten im Kanton St.Gallen
(Daten 2020) entsprechen die 1’013 teilnehmenden Personen einem Anteil von 0,34 Prozent.1
Die Ausstellung eines Zertifikats beim repetitiven Testen ist zudem nicht ohne Probleme.
Das Zertifikat ist ab dem Zeitpunkt der Speichelabgabe 72 Stunden (drei Tage) gültig. Allerdings liegt das Resultat jeweils erst etwa zwei Tage nach der Speichelabgabe vor, danach
wäre ein Zertifikat also nur noch einen Tag gültig. Zudem müssten alle Testwilligen am
Donnerstag getestet werden, damit diese das gültige Zertifikat noch für private Zwecke am
Samstag nutzen könnten. Es besteht auch keine Garantie, dass wirklich die Person den
Test abgegeben hat, deren Name auf dem Röhrchen steht, führen doch die meisten Personen den Test zuhause durch. Auch die Mehrheit der anderen Kantone stellt keine CovidZertifikate im Rahmen der repetitiven Firmentestungen aus. Dass bei Betriebstestungen
auf eine Ausstellung von Zertifikaten verzichtet wird, hat somit nichts mit Überheblichkeit
zu tun, sondern mit verwaltungsökonomischen Überlegungen.
Impfnebenwirkungen treten auf, allerdings nur in wenigen Fällen. Bis zum 3. November 2021
sind bei Swissmedic 9’834 Meldungen eingegangen. Dies bei über 11 Mio. verabreichten
Impfdosen und 5,7 Mio. Personen mit mindestens einer Impfdosis. Das Risiko für Impfnebenwirkungen ist somit sehr klein. Ausserdem klingen die Symptome in der Regel rasch
wieder ab. Viel höher ist das Risiko, bei einer Erkrankung am Coronavirus an ernsthaften
Komplikationen zu leiden und die Folgen der Erkrankung über Wochen oder Monate zu spüren («Long Covid»).
Mit verschiedenen Aufklärungsangeboten wird die St.Galler Bevölkerung über die Wirkung
und mögliche Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung informiert. Dazu zählen Videoclips auf
www.sg-impft.ch mit vielen Antworten auf verschiedene Fragen rund um die Impfung.
8. Das Zertifikat dient nicht der Kategorisierung der Bevölkerung, sondern ist ein Instrument
der Pandemiebekämpfung. Der Bund entscheidet über die Gültigkeit der Zertifikate.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von cbruss

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