Wortlaut
Kantonsrat St.Gallen 61.22.39
Einfache Anfrage Bruss–Diepoldsau:
«Biogas statt Gebühren für Grüngutabfuhr
Wollen Bund und Kantone Steingärten fördern und den Biogasanlagen die Grundlagen ent–
ziehen?
Immer wird von Energiemangel, Biodiversität, Naturschutz usw. gesprochen und gleichzeitig
werden Leute, die im privaten Bereich dafür gratis arbeiten und Grünflächen pflegen, mit Ge-
bühren bestraft.
Grüngutabfälle sind keine Siedlungsabfälle, sondern wertvolle natürliche Grundlagen zur Ener-
giegewinnung.
Es ist unverständlich, dass der Kanton hier das Potenzial nicht schon lange erkannt hat und
blindlings den Gemeinden das Bundesgesetz zur Umsetzung aufzwingt.
Diesem unsensiblen Umgang mit Ressourcen und die dauernde Mehrbelastung der arbeiten-
den Bevölkerung mittels Gebühren und Auflagen muss entschieden entgegengewirkt werden.
Gesetze sollten nicht gedankenlos umgesetzt werden, sondern sind rasch den Begebenheiten
anzupassen und zu optimieren – in unserem Fall das Bundesgesetz über Umweltschutz.
Wie aktiv unsere Regierung sein kann, hat sie im Umgang mit Corona und dem Ukrainekrieg
bestens bewiesen (z.B. Gesetz 22.22.13 ‹Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine–
Kriegs› vom 28. Juni 2022). Hoffentlich kann unsere Regierung ihren Drive behalten, diesmal
für Energie, Umwelt und nicht zuletzt für die St.Galler Bevölkerung.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Können Grüngutabfälle nicht aus dem Abfallreglement entfernt und nicht mehr als Sied-
lungsabfälle deklariert werden?
2. Wird sich die Regierung dafür einsetzen, dass das Bundesgesetz umgehend geändert
wird?
3. Wie steht die Regierung zur Energiegewinnung mittels Biogasanlagen?
4. Ist der Kanton in diesem Bereich auch tätig?»
17. Oktober 2022 Bruss–Diepoldsau
Antwort der Regierung