Kantonsrat St.Gallen61.23.32Einfache Anfrage Bruss-Diepoldsau:«
Wie sieht die Ökobilanz der Windräder von Herstellung bis und mit Recycling aus?Netto ‹Null› bis 2050 auf Teufel komm raus –da stellen sich immerwieder kritische Fragen, welche bei der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens am 6. Oktober 2015 wohl keinen oder zu wenig Raum erhielten.Während Industrie und Bevölkerung existenziell und finanziell immer mehr unter Druck geraten, ringen unsere Regierungen und einige Profiteure um das bedingungslose Einhalten dieses Ab-kommens. Schlussendlich sollte oder muss aber die Umwelt profitieren. Umwelt und Klima sind meines Erachtens zwei Paar Schuhe. Während der Klimawandel schon immer existiert hat und wohl nicht mit Geld zu stoppen ist, nimmt die Umweltverschmutzung immer mehr zu. Dies hat wohl auch mit der Produktion und dem Recycling der von uns geglaubten unbedingt nötigen ‹Dinge› zu tun. Forschung und Wissenschaft sind an dieser Entwicklung nicht unschuldig –wurde z.B. Glyphosat als Unkrautvernichter hoch gelobt, gilt es heute als gesundheitsgefähr-dend, ja sogar krebserregend.Bei Windrädern stehen auch verschiedene Thesen im Raum: Nebst der Umweltverschandelung geben vor allem Lärmemissionen, Schattenwurf und Vogelsterben zu diskutieren.Ja, wem soll man da noch glauben, wenn sich Forscher und Wissenschaftler nicht einig sind? Schlussendlich müssen die Bürgerinnen und Bürger die ganzen Konsequenzen tragen und be-rappen.Ich bittedie Regierung um die Beantwortung folgender
Fragen:1.Woher stammen die Ressourcen zur Herstellung von Windrädern?
2.Welche Stoffe beinhalten Windräder?
3.Wer ist für das Recycling verantwortlich und trägtdie finanziellen Kosten?
4.Wie hoch sind die aktuell geschätzten Kosten für ein Windrad von der Herstellung bis zur Stromproduktion –inkl. Transport und allenfalls Erstellung von Zubringermöglichkeiten?
5.Ab welchem Zeitpunkt rentiert diese Stromproduktion für den Hersteller und mit welchen Kosten muss der Konsument rechnen?6.Bei Solarenergie kann man nach rund zwei bis drei Jahren von grünem Strom sprechen, wie sieht das bei der Windenergie aus?»
6.Juni 2023Bruss-Diepoldsau
Schriftliche Antwort der Regierung vom 29. August 2023
Carmen Bruss-Diepoldsau erkundigt sich in ihrer Einfachen Anfrage vom 6. Juni 2023 zur Öko-
bilanz von Windenergieanlagen. Sie befürchtet, dass die Regierung die bedingungslose Einhal-
tung des Klimaabkommens von Paris anstrebe. Sie möchte wissen, welche Stoffe Windräder be-
inhalten, wie hoch aktuell die Kosten für ein Windrad geschätzt werden, woher die Ressourcen
zur Herstellung von Windrädern stammen und wer für das Recycling und dessen Finanzierung
verantwortlich ist. Zudem interessiert sie, ab wann diese Stromproduktion für den Hersteller ren-
tiert und mit welchen Kosten die Konsumentin oder der Konsument für Strom aus Windenergie-
anlagen rechnen muss.
Die Regierung antwortet wie folgt:
Die Staatengemeinschaft ist sich weitgehend einig, dass die Klimaerwärmung im Wesentlichen
eine direkte Folge der Verbrennung fossiler Brenn- und Treibstoffe ist. Das Klimaabkommen von
Paris hat u.a. zum Ziel, die Treibhausgasemissionen, namentlich die CO2-Emissionen, so weit
zu senken, dass die globale Klimaerwärmung durchschnittlich nicht mehr als 1,5 Grad Celsius
im Vergleich zum vorindustriellen Niveau beträgt. Die Schweizer Stimmberechtigten haben am
18. Juni 2023 das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung
der Energiesicherheit mit über 59 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Auch die Bevölkerung des
Kantons St.Gallen hat dazu Ja gesagt. Damit ist der Bund nicht bedingungslos, jedoch gesetzlich
dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Wirkung der in der Schweiz anfallenden, von Men-
schen verursachten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 Null beträgt (Netto-Null-Ziel).
Um dieses Ziel zu erreichen, haben alle Staatsebenen, Private und Unternehmen jetzt zu han-
deln. Gestützt auf das St.Galler Energiekonzept 2021–2030 ist die Regierung gewillt, mit geeig-
neten Rahmenbedingungen namentlich den CO2-Ausstoss von Gebäuden zu senken und den
Zubau erneuerbarer Energien schneller voranzubringen.
Das Klima ist Teil der Umwelt; Klimaschutz ist somit grundsätzlich immer auch Umweltschutz. Für
Windenergieanlagen gilt dies in hohem Mass. Bei Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus
einer Anlage von der Produktion über den Bau und den Betrieb bis zum Rückbau und dem Re-
cycling der Materialien fällt die Ökobilanz im Vergleich zu allen anderen Kraftwerken sehr gut
aus. Unabhängig davon, welche Kennwerte genau zum Vergleich herangezogen werden, schnei-
den Windenergieanlagen immer deutlich besser ab als konventionelle Kraftwerke.
Strom aus Schweizer Windenergieanlagen vermindert zudem Abhängigkeiten und stärkt die Ver-
sorgungssicherheit insbesondere im Winter. Ausgehend von einer sorgfältigen Planung profitiert
damit die gesamte Bevölkerung von der vermehrten Nutzung der Windenergie.
Klimaschutz wie auch Umweltschutz betreffen uns alle. Auch darum will die Regierung Klima-
schutz und Umweltschutz nicht gegeneinander ausspielen, sondern Vorhaben ganzheitlich be-
trachten – genau so, wie sie es im Rahmen der Erörterung der Eignungsgebiete zur Nutzung der
Windenergie getan hat.
2/2
Zu den einzelnen Fragen:
1. Über die Herkunft der Rohstoffe zur Herstellung von Windenergieanlagen entscheiden die
jeweiligen Produzenten im Rahmen ihrer Beschaffungsstrategie. Allgemeine Aussagen sind
nicht möglich. Während Rohstoffe in der Regel global gehandelt werden, erfolgt die Produk-
tion der verschiedenen Komponenten von Windenergieanlagen weitgehend in Europa.
2. Eine Windenergieanlage besteht aus dem Fundament, dem Turm, einer Gondel, der Nabe
und den Rotorblättern:
– Das Fundament hat ein Gewicht von etwa 1’400 bis 2’600 Tonnen, es besteht grössten-
teils aus Beton (94 bis 96 Prozent) und Stahl (4 bis 6 Prozent).
– Der Stahlrohrturm wiegt etwa 300 bis 600 Tonnen und besteht zu 97 bis 98 Prozent aus
Stahl. Der Rest setzt sich zusammen aus Aluminium, Kupfer, Kunststoffen, Holzprodukten
und Lacken sowie Elektronik- und Elektrobauteilen.
– Die Gondel wiegt zwischen rund 81 und 193 Tonnen. Sie besteht aus Stahl (34 bis 56
Prozent), Gusseisen (19 bis 55 Prozent), Kupfer (3 bis 15 Prozent), Elektrostahl (11 Pro-
zent), Kunststoffen (2 bis 8 Prozent), Holzprodukten (2 Prozent), Aluminium (1 bis 4 Pro-
zent), Magneten (1 bis 2 Prozent), Elektronik-/Elektrobauteilen (1 bis 2 Prozent), Edelstahl
(1 Prozent), Glasfasern (1 Prozent) und Schmieröl, Farben und Klebern (rund 1 Prozent).
– Die Nabe wiegt zwischen 44 und 58 Tonnen. Sie besteht aus Stahl und Edelstahl (32 bis
51 Prozent), Gusseisen (32 bis 67 Prozent), Chromstahl (8 Prozent), Kupfer (5 Prozent),
Aluminium (2 Prozent), Glasfasern (1 bis 4 Prozent) und geringen Anteilen Elektrik/Elekt-
ronik, Kunststoffen und Schmierstoffen.
– Die Rotorblätter haben ein Gesamtgewicht von etwa 64 bis 76 Tonnen. Sie bestehen
hauptsächlich aus Glasfasern (65 bis 85 Prozent), Kunststoffen (4 bis 25 Prozent), Stahl
(bis zu 9 Prozent), Holzprodukten (1 bis 5 Prozent) und kleinen Mengen an Kupfer und
Lacken.
3. Bezüglich Entsorgung gilt das Verursacherprinzip gemäss Art. 2 des eidgenössischen Um-
weltschutzgesetzes (SR 814.01). Die Betreiber von Windenergieanlagen sind für den Rück-
bau und das Recycling verantwortlich. Die erwarteten Kosten werden in die Gestehungskos-
ten miteingerechnet. Auflagen für den Rückbau werden bereits im Rahmen der Baubewilli-
gung verfügt.
4./5. Das Amt für Wasser und Energie stellt einen dynamischen Kostensimulator für Windener-
gieanlagen zur Verfügung1. Gestützt darauf ist für einen Windpark mit 4 Windenergieanla-
gen und einer installierten Leistung von 20 Megawatt über die gesamte Lebensdauer, d.h.
für Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhalt sowie Rückbau und Recycling mit
einem Aufwand von insgesamt 60 Millionen Franken zu rechnen. Unter Berücksichtigung
der aktuellen Förderungsbedingungen belaufen sich die Gestehungskosten auf rund 8,5
Rappen je Kilowattstunde. Eine Anlage wirft Gewinn ab, sobald der Strompreis über den
Gestehungskosten liegt. Mit einem Strompreis von z.B. fiktiv 15 Rappen je Kilowattstunde
ergibt sich ein jährlicher Gewinn von rund 1,3 Mio. Franken. Da die Investitionskosten be-
reits Teil der Gestehungskosten sind, könnte mit dem Gewinn bereits nach 12 Jahren ein
weiterer Windpark finanziert werden. Zu welchem Preis der Strom an Bezüger verkauft wird,
legt der Betreiber fest.
6. Die energetische Amortisationszeit (Energy Payback Time, EPBT) von modernen Windener-
gieanlagen beträgt zwischen 3 und 12 Monaten. Das heisst, dass eine Windenergieanlage
spätestens nach einem Jahr Anlagenlaufzeit die für ihre Herstellung benötigte Energie pro-
duziert hat und zukünftig praktisch ohne Fussabdruck erneuerbaren Strom liefert.
1 Abrufbar unter https://energiesg.shinyapps.io/kosten-simulator-windenerg
Stellungnahme Energie Club Schweiz
Kanton Graubünden
Amt für Raumentwicklung Graubünden
Ringstrasse 10
7001 Chur
Bern, 23. Juni 2023
Richtplananpassung im Bereich Energie (KRIP-E, Kap. 7.1)
Stellungnahme Energie Club Schweiz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herzlichen Dank für die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Richtplananpassung im Bereich
Energie des Kantons Graubündens einreichen zu können.
Der Energie Club Schweiz (www.energieclub.ch) ist eine Vereinigung von natürlichen und
juristischen Personen, deren Anliegen es ist, Wirtschaft und Gesellschaft durch eine
realistische, jederzeit sichere, bezahlbare und umweltgerechte Energiepolitik zu unterstützen.
Der Energie Club Schweiz setzt sich für folgende Ziele ein:
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Die Einhaltung der Bundesverfassung (Art. 89), die eine ausreichende, breit gefächerte,
sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung zum Ziel hat.
Die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Energie – insbesondere mit Strom – zu
gewährleisten.
Die Erhaltung einer florierenden Volkswirtschaft und Wohlstand.
Den Schutz von Umwelt und Landschaft in der Schweiz.
Der Energie Club Schweiz vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen nationaler und
kantonaler Gesetzgebungsprozessen – so auch im Kanton Graubünden.
Im Richtplantext widmet sich das Amt für Raumentwicklung GR in Kapitel 7.1.3
Windenergieanlagen dem Ausbau der Windkraft im Kanton Graubünden. Einleitend heisst es:
„Die Windenergie ist eine unerschöpfliche, CO 2-neutrale Energiequelle für die Stromproduktion,
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welche schweizweit ein beträchtliches Potenzial aufweist. Die besten Bedingungen für die
Windenergienutzung bestehen während der Wintermonate, rund zwei Drittel der
Jahresproduktion werden im Winterhalbjahr erzielt. Aus diesem Grund kommt der Windenergie
eine grosse Bedeutung für die Sicherung der Winterstromversorgung und der Schliessung der
Lücken in der schweizerischen Stromproduktion zu.“
Wir möchten an dieser Stelle auf zwei aus unserer Sicht sehr kritische Aspekte hinweisen, die
für den Kanton Graubünden von grosser Wichtigkeit sind und klar für eine Überarbeitung der
Richtplananpassung sprechen:
1.
Windturbinen lösen das Schweizer Winterstrom-Problem nicht und weisen eine
schlechte Ökobilanz auf
Der Wind weht zu 58% im Winterhalbjahr. Zusätzlich gibt es oft Dunkelflauten. Ganz generell ist
klar, dass die Schweiz kein Windland ist. In der Schweiz gab es auch nie Windmühlen, wie
beispielsweise an den Küsten in Nordeuropa. Grund dafür ist der fehlende Wind (Historisches
Lexikon der Schweiz, Mühlen, 2012). Das Bundesamt für Energie hat im 2019 publizierten
Windatlas nachgewiesen, dass die Schweiz kein Windland ist (Bundesamt für Energie,
windatlas.ch mit neuen Messdaten, 2019). Die ungenügenden Windgeschwindigkeiten haben
eine grosse Wirkung. Die Stromproduktion einer Windturbine nimmt mit der dritten Potenz der
Windgeschwindigkeit ab. Die Produktion verringert sich also in viel höherem Ausmass, als die
Windgeschwindigkeit abnimmt.
Eine moderne, sehr grosse Windturbine mit 240m Höhe leistet im Maximum bei idealen
Windverhältnissen 4 Megawatt (MW). Ideale Windverhältnisse gibt es selten (ca. 8% im Jahr),
häufig herrscht Windstille (30% im Jahr). Die meiste Zeit produziert eine Windenergieanlage
weniger als die Hälfte ihrer installierten Leistung.
In der Schweiz kommen grosse Windkraftanlagen netto auf knapp 1800 Volllaststunden oder
20% Effizienz. Das heisst, eine grosse 4 MW-Anlage leistet nicht 4 MW, sondern im
Jahresmittel 0.82 MW oder 820 kW, also 7 Millionen kWh pro Jahr. Das heisst, rund 10’000
Turbinen schaffen im Jahr 74 TWh. Das kann man sich nicht vorstellen. Die Fläche der Schweiz
beträgt 41’000 Quadratkilometer. Somit hat es für eine Turbine etwa 4 Quadratkilometer Platz.
Das heisst, über die ganze Schweiz verteilt stünde im Schachbrettmuster alle 2 km eine 240m
grosse Windkraftanlage.
Windenergie leidet neben dem hohen Landverbrauch an einem weiteren Makel: Die
Energieproduktion ändert sich nicht parallel zur Windgeschwindigkeit, sondern mit der dritten
Potenz. Das heisst, bei der halben Windgeschwindigkeit sinkt die Leistung auf einen Achtel,
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also 12%. Um gleichviel Strom zu produzieren wie eine Windanlage an der Nord- / Ostsee muss
man hier 8 Windturbinen aufstellen.
Allein der Materialaufwand ist beträchtlich. Für eine WKA vom Typ «Vestas V112» (3 MW
Nennleistung) werden benötigt (Bundesamt für Energie, Ökobilanzierung von Schweizer
Windenergie, 2015).
Stahl und Gusseisen
Beton
Keramik und Glas
Diverse Kunststoffe
Kupfer
Aluminium
Seltene Erden
357 Tonnen
902 Tonnen
24 Tonnen
21 Tonnen
5 Tonnen
3 Tonnen
0,5 Tonnen
Mit diesem Aufwand gelingt es, im Jahr 6‘000 MWh elektrische Energie zu erzeugen, eine
Menge, die das KKW Gösgen in 7 Stunden produziert. Damit ist Windenergie weder
wirtschaftlich noch ressourcenschonend.
Neben dem Materialaufwand muss der Landverbrauch betrachtet werden. Windturbinen werden
dort aufgestellt, wo der Wind weht – auf Hügeln und Kreten. Für die Transporte müssen
Erschliessungsstrassen gebaut werden, in Wäldern mit den entsprechenden Rodungen. Die
Tausend Tonnen schweren Fundamente dürften für immer im Boden bleiben und diesen nutzlos
machen. Dazu kommen Schäden an der Biodiversität, insbesondere an der Vogelwelt und an
Fledermäusen, die Lärmbelästigung für Erholungssuchende und Anwohner sowie im Winter das
Problem des Eiswurfs.
2.Windturbinen zerstören die einzigartige Bündner Landschaft und schaden damit
auch der volkswirtschaftlich wichtigen Tourismus-Branche
Obschon Beeinträchtigungen des Tourismus von der Windkraft-Lobby immer in Abrede gestellt
werden, belegen diverse Studien und Visualisierungen das Gegenteil. Windkraft-Anlagen haben
einen negativen Einfluss auf die Tourismus-Branche (Leibnitz, Gone with the wind? The impact
of wind turbines on tourism demand, 2015 und AHIT, Une étude et un sondage édifiant, les
touristes disent non aux éoliennes industrielles géantes, 2017). Zusammenfassend kommen die
beiden Studien zu folgenden Resultaten:
•
Windkraftanlagen wirken sich negativ auf den visuellen ästhetischen Wert von
Landschaften aus – das wiederum wirkt sich negativ auf die touristische Nachfrage aus.
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•
•
In Deutschland und Frankreich lässt sich eine negative Beziehung zwischen der
touristischen Nachfrage und dem Bau von Windkraftanlagen nachweisen.
Ein nachhaltiger Tourismus richtet sich an den Bedürfnissen kommender Generationen
aus, indem er die Schönheit und Unversehrtheit der Landschaft und der Natur bewahrt.
Industrielle Windkraftanlagen widersprechen diesem Grundsatz.
Für den Kanton Graubünden ist der Tourismus von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Weil Windkraftanlagen die Landschaft industrialisieren und die Bergwelt verschandeln, schaden
sie dem Bündner Tourismus ganz massiv.
Aus diesen Gründen spricht sich der Energie Club Schweiz dafür aus, auf die
Richtplananpassung im Bereich Energie zu verzichten.
Wir sind sicher, dass der Kanton Graubünden letztlich eine Richtplananpassung präsentiert,
welche die Stromversorgungssicherheit tatsächlich stärkt und der tourismusfreundlichen
Tradition des Kantons gerecht wird.
Bei Fragen oder Anliegen erreichen Sie per Mail unter info@energieclub.ch.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen
Vanessa Meury, Präsidentin
Mirko Gentina, Geschäftsführer