Einfache Anfrage Bruss-Diepoldsau 6. Oktober 2023
«St.Gallen impft – Covid-Impfempfehlung Herbst / Winter 2023 – Haftungsausschluss?
Immer wieder berichten die Medien über neue Corona-Varianten, welche im Umlauf sind. Der
besorgte Bürger möchte nicht krank werden und sich wenn möglich schützen.
Die aktuelle Impfung wird nur beschränkt empfohlen. Der Staat übernimmt laut Epidemienge-
setz nur für empfohlene oder angeordnete Impfungen die Haftung für allfällige Nebenwirkungen
– wenn die Folgen überhaupt bewiesen werden können.
Besonders gefährdete Personen und alle über 65 Jahren können sich kostenlos impfen lassen.
Alle anderen Personen müssen die Impfung selber bezahlen und einen Haftungsausschluss
unterzeichnen. Diese krasse Unterteilung in eine Zweiklassengesellschaft ist unserer Demokra-
tie unwürdig. Vielmehr sollte die Regierung die Eigenverantwortung jedes Bürgers anstreben.
Meines Erachtens müssen alle Impfwilligen die gleichen Bedingungen erhalten – selber bezah-
len und den Haftungsausschluss unterzeichnen. So wird sich jeder einzelne zwangsläufig mit
diesem Thema auseinandersetzen. Schlussendlich muss auch jeder selber die gesundheitli-
chen Folgen seiner Entscheidung tragen – ob mit oder ohne Impfung.
Meine Umfragen im Umfeld und auf meiner Webseite ‹Patrioten Schweiz› zu den Erfahrungen
mit der Corona-Impfung zeigen ein ernüchterndes Ergebnis auf.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Muss die Regierung blindlings den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit folgen
oder kann sie eine eigene Impfstrategie fahren?
2. Würden vielleicht mehr Ärzte und Apotheken die Impfung anbieten, wenn die Haftung für
Impffolgen nicht vom Hersteller über Bund, Kantone und Ärzte bis zum Impfwilligen herum-
geschoben würde?
3. Werden die empfohlenen Impfungen von Bund, Kanton oder den Krankenkassen be-
zahlt?»
Antwort der Regierung
Kantonsrat St.Gallen61.23.581/2Einfache AnfrageBruss-Diepoldsauvom 6. Oktober2023St.Gallen impft –Covid-Impfempfehlung Herbst / Winter 2023
–Haftungsausschluss?Schriftliche Antwort der Regierung vom 14. November 2023Carmen Bruss-Diepoldsauerkundigt sich in ihrer Einfachen Anfragevom 6. Oktober2023nach der Umsetzung der Empfehlungen zur Covid-19-ImpfungHerbst / Winter 2023im Kanton St.Gal-len.
Die Regierung antwortet wie folgt:Impfungen zählen zu den wirkungsvollsten Public-Health-Massnahmen gegen übertragbare Krank-heiten. Die Covid-19-Impfungzählte zu denwichtigsten MassnahmenzurBewältigungder Covid-19-Epidemie.Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht Impfempfehlungen und Richtlinien zur Be-kämpfung übertragbarer Krankheiten gemäss dem Bundesgesetzüber die Bekämpfung übertrag-barer Krankheitendes Menschen(Epidemiengesetz) (SR 818.101; abgekürzt EpG), insbeson-dere Art. 9 Abs. 3 und Art.20 Abs. 1EpG.Das BAG erarbeitetdieImpfempfehlungen in Zusam-menarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). Die Impfempfehlungen des BAG basieren auf medizinischer Evidenz und werden laufend dem neuesten wissenschaftli-chen Stand angepasst. Sie richten sich an medizinische Fachpersonen und sollen gewährleisten, dass letztere ihre Patientinnen und Patienten mit den empfohlenen Impfungen optimal, d.h.nach dem Stand von Wissenschaft und Technik,vor Infektionskrankheiten schützen und deren Aus-breitung einschränken.
1Aktuell gilt für die Covid-19-Impfung, dass behördlich empfohlene Impfungen für die geimpfte Person kostenlos sind. Zur Frage der Haftung hat der Bund folgendes ausgeführt:2«Stützt sich die verantwortliche Fachperson bei der Wahl bzw. Verschreibung eines Impfstoffs auf die Impf-empfehlungen des BAG bzw. der EKIF ab, kann eroder sie damit in aller Regel nachweisen, die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften beachtet und in-sofern den Sorgfaltspflichten Genüge getan zu haben.Hält sich die verantwortliche Fachperson auch an die weiteren Sorgfaltspflichten (u.a. Informations-, Aufklärungs-und Dokumentations-pflicht), kann sie in der Regel nicht haftbar gemacht werden.
Im Fall eines Impfschadens kommt in einem solchen Fall subsidiär das Entschädigungssystem nachEpidemiengesetz (Ausfallhaf-tung,Art. 64 ff. EpG) zum Tragen.»Wünscht eine Person eineCovid-19-Impfung,ohne dass eine behördliche Empfehlung vorliegt,kann die Person trotzdem eine Covid-19-Impfung erhalten. Für solche Impfungen ausserhalb der Impfempfehlungen desBAG muss die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt im Rahmen des Behandlungsvertrags umfassend informieren und die Patientin bzw. den Patienten 1Vgl. www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/krankheiten-im-ueberblick/coronavirus/covid-19/impfen.html.2Vgl. BAG-Bulletin vom 23. März 2015: Impfempfehlungen des BAG, welche einen Off-label Use beinhalten: Erklärungen und Bedeutung für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, abrufbar unter https://www.bag.ad-min.ch/dam/bag/de/dokumente/mt/i-und-b/richtlinien-empfehlungen/allgemeine-empfehlungen/impfempfehlungen-off-label-use.pdf.download.pdf/impfempfehlungen-off-label-use-de.pdf.
2/2hinreichend aufklären, die Impfung muss selber bezahlt werden und erfolgtohne subsidiäre Haf-tung durch den Bund3. Zu den einzelnen Fragen:1.Die Regierung befürwortet, dass das BAG national geltende Impfempfehlungen ausspricht. Sowohl auf den Internetseiten des BAG sowie auf derkantonalen Seite www.sg-impft.chwird der Prozess derImpfempfehlungen detailliert beschrieben. Dieses Vorgehen hat sich bewährt und gewährleistet ein einheitliches Vorgehen in allen Kantonen.2.Für denHerbst / Winter 2023 wurde im Kanton St.Gallen sichergestellt, dass genügend Impfmöglichkeiten (bei Ärzten, Apotheken usw.)zur Verfügung stehen,um allenimpfwilli-genPersonen einen niederschwelligen Zugang zu ermöglichen. Für die Planung wurden die Impfempfehlungenberücksichtigt. Dabei sollen nicht(behördlich) empfohlene Impfun-gen,wie der Nameschon sagt,nur in Ausnahmefällen und auf ausdrücklichen Wunsch der Personverabreichtwerden.Aus Sicht der Regierungbraucht es für diese Einzelfälle kein breiteres Angebot.3.Die vomBAGund der EKIFempfohlenenCovid-19-Impfungen sind für die geimpfte Person kostenlos. Die Kosten für die Covid-19-Impfung werden von Bund, Kanton und den Versi-cherern getragen: Der Bund stellt den Impfstoff kostenlos zur Verfügung, der Kanton ist verantwortlich für die kantonale Lagerung sowie die Verteilung des Impfstoffs und die Ab-rechnung mit den Versicherern4. Der Bund hat angekündigt, dass die Covid-19-Impfungen ab Mitte 2024 in die Regelstrukturen überführt werden sollen. Damit werden die Impfungen auch in den Schweizerischen Impfplan aufgenommen und die regulären Grundlagen für eine individuelle Abrechnung über die Krankenversicherung geschaffen.