Wortlaut vom 2.Februar 2024
Kantonsrat St.Gallen61.24.17Einfache Anfrage Bruss-Diepoldsau:«Krankenkassenprämien und staatliche Gesundheitsdiktatur
–Systemwechsel zu einem obligatorischen, persönlichen Gesundheitssparkonto
Die Bürger ächzen unter den Belastungen der obligatorischen Gesundheitskosten, finanziert durch Krankenkassenprämien und Steuergelder –mittlerweile haben die Kosten die 80-Milliarden-Grenze weit überschritten.Die Ursprungsidee der Solidarität ist kläglich gescheitert. Während über das Obligatorium alles Mögliche und Unmögliche finanziert wird, können sich viele Bürger kaum mehr den eigenen Zahnarztbesuch leisten. Kranke Zähne können z.B. viele Folgen im Körper auslösen.Es kann nicht angehen, dass sich gewisse Kreise überall problemlos behandeln lassen können und die eigenen Bürger, welche das finanzieren, auf der Strecke bleiben.Der Mittelstand wird genötigt, die Franchise zu erhöhen,um Einsparungen bei den obligatorischen Prämien zu er-zielen. Fakt ist, dass so ein Arztbesuch fast verunmöglicht wird, da die Selbstkosten kaum mehr finanziert werden können.
Es erfolgt eine Verschuldung wegen unserem unsolidarischen Ge-sundheitssystem.Der Staat diktiert uns mit einer unsäglichen Bürokratie,wo, wer, wie, wannund unter welchen Bedingungen wir eine Gesundheitsinstitution aufsuchen dürfen und welche Präventionen be-zahlt werden.Der Bürger muss und soll wieder mehr Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen dürfen –mit einem persönlichen obligatorischen Gesundheitssparkonto, welches übertragbar, vererb-bar und vor allem überall eingesetzt werden kann –z.B. vom Apothekenbesuch über den Heil-praktiker und Hypnosetherapeuten bis zum medizinischen Fachspezialisten.Solidarität für komplexe Fälle muss über das Steuersystem und die obligatorischen Abgaben wie IV funktionieren. Dafür sollten Letztere endlich von den AHV-Abgaben getrennt werden.
Detaillierte Vorschläge sind unter folgendem Link zu finden: https://patriotenschweiz.ch/das-3-saeulenprinzip-der-krankenkassenpraemien. Ich bittedie Regierung um die Beantwortung folgender
Fragen:
1.Könnten wir mit einem solchen System die persönlichen Gesundheitsbedürfnisse der Bür-ger nicht besser abholen sowie die Diskriminierung und viel Bürokratie beseitigen?
2.Wäre es möglich, im Kanton ein solches Pilotprojekt einzuführen?
3.Würden damit allenfalls bei den aktuell rund 150 Mio. Franken Prämienverbilligungen Res-sourcen frei für die Behandlung komplexer Fälle?»
2. Februar 2024Bruss-Diepoldsau
Antwort der Regierung
Kantonsrat St.Gallen 61.24.17
Schriftliche Antwort der Regierung vom 5. März 2024
Carmen Bruss-Diepoldsau erkundigt sich in ihrer Einfachen Anfrage vom 2. Februar 2024 nach
der Möglichkeit, das bestehende System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch
ein obligatorisches, persönliches Gesundheitssparkonto zu ersetzen.
Die Regierung antwortet wie folgt:
Die in Art. 117 der Bundesverfassung (SR 101) verankerte obligatorische Krankenpflegeversi-
cherung (OKP) hat sich grundsätzlich bewährt. Sie gewährleistet einen einheitlichen Zugang
zu einer qualitativ hochstehenden und umfassenden Grundversorgung für alle in der Schweiz
lebenden Personen. Die Leistungen sind für alle Versicherten gleich. Die OKP wird über die
Prämien und Kostenbeteiligungen der Versicherten sowie die Prämienverbilligung finanziert.
Die Prämien hängen nicht vom Einkommen oder vom Krankheitsrisiko bzw. Gesundheits-
zustand der zu versichernden Person ab. Die zu versichernden Erkrankungsrisiken werden
in der OKP vielmehr von allen Versicherten solidarisch bzw. gemeinsam getragen. Auch die
Kostenbeteiligungen werden einheitlich durch das Bundesrecht vorgegeben.
Der umfassende Leistungskatalog der OKP wird gesamtschweizerisch einheitlich durch das
Bundesrecht bestimmt. Zentrale Voraussetzung für eine Vergütung einer Leistung durch die
OKP ist, dass diese die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-
Kriterien) kumulativ erfüllt. Werden Leistungen in Anspruch genommen, die von der OKP nicht
oder nur teilweise vergütet werden, sind diese durch die Versicherten selbst zu finanzieren oder
allenfalls über den Abschluss von freiwilligen Zusatzversicherungen nach dem Bundesgesetz
über den Versicherungsvertrag (SR 221.229.1; abgekürzt VVG) abzudecken.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Nein. Im heutigen OKP-System besteht keine Diskriminierung. Die Leistungen sind für alle
Versicherten gleich und auch die Bemessung der durch die Versicherten zu finanzieren-
den Prämien und Kostenbeteiligungen ist gesamtschweizerisch einheitlich geregelt. Wie
sich dies bei einem obligatorischen, persönlichen Gesundheitssparkonto verhalten würde,
ist hingegen offen. Würde dies zur Einschränkung der Gesundheitsleistungen bei jungen
Personen führen, weil diese noch nicht viel Sparguthaben angehäuft haben? Müssten Per-
sonen, die ihr Gesundheitssparkonto aufgebraucht haben, aber dennoch (dringend) auf
medizinische Behandlungen angewiesen wären, diese selbst finanzieren? Auch die Ver-
waltung des medizinischen Gesundheitssparkontos liesse sich ohne entsprechenden büro-
kratischen Aufwand nicht bewältigen.
2./3. Nein. Aufgrund des geltenden Bundesrechts ist die Einführung eines obligatorischen,
persönlichen Gesundheitssparkontos im Rahmen eines kantonalen Pilotprojekts nicht mög-
lich. Es erübrigt sich daher, weitere Überlegungen zu einem Gesundheitssparkonto anzu-
stellen