Kantonsrätin Carmen Bruss aus Diepoldsau befürchtet, dass es auch weiterhin kaum Lockerungen geben wird und der Bundesrat über die Köpfe der Kantone hinweg entscheidet.

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Zum Vorstoss und der Antwort des Bundesrates

 

 

Epidemiegesetz konkretisieren und abändern

In Lukas Reimann habe sie zum Glück einen Nationalrat gefunden, der ihre Ansichten teile und vor wenigen Tagen eine entsprechende Motion einreichte. Darin regt Reimann an, das Epidemiegetz dahingehend zu konkretisieren und abzuändern, dass künftig bei einer ausserordentlichen Lage nur auf die Dauer von maximal einem Monat der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen kann. Zusätzlich soll der Passus festgeschrieben werden: «Sind längere Massnahmen notwendig, so werden diese unter Miteinbezug und Zustimmung der kantonalen Gesundheitsdirektionen sowie der Bundesversammlung erlassen.»

 

 

Motion 21.3342 von Lukas Reimann     

 

 

Artikel 7 EPG sei zu präzisieren: Wenn es eine ausserordliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen während einem Monat (neu) anordnen. Sind längere Massnahmen notwendig, so werden diese unter Miteinbezug und Zustimmung der kantonalen Gesundheitsdirektionen sowie der BVers erlassen.

Erfahrungen zeigen, nationales Notrecht berücksichtigt regionale Begebenheiten zu wenig. Das Prozedere ist schwerfällig. Es vermag den jeweiligen aktuellen Lagen nicht gerecht zu werden. Zudem funktionieren Massnahmen nur, wenn ein grosser Teil der Bevölkerung diese nachvollziehen kann und mitträgt. Mit Notrecht-Entscheiden kann ein zunehmender Teil des Volkes über eine längere Zeit nicht mehr erreicht werden. Wenn nur noch mit Sanktionenandrohungen umgesetzt wird, dann läuft etwas Grundlegendes falsch. Unserer föderalistischen Struktur muss ganz besonders auch in schwierigen Zeiten Rechnung getragen werden. Ohne den Rückhalt in der Bevölkerung und ein Mitwirken in den Kantonen kann die nationale Politik nichts erreichen. Rückhalt lässt sich am besten via direktdemokratischer Mitentscheidungsrechte und transparenter Kommunikation herstellen.

Heute scheint der Lockdown die neue Normalität. Unsere Grundrechte sind auf einmal begründungspflichtig. Das ist gefährlich: Unsere Verfassung verlangt, dass bei Grundrechtseingriffen immer das mildest mögliche Mittel gewählt wird. Daran hat auch Corona nichts geändert. Es gilt nicht „viel hilft viel“, sondern: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Jede Massnahme muss immer wieder neu überprüft werden. Ist sie wirksam? Gibt es nicht Alternativen mit geringeren Grundrechtseingriffen?

Statt neue Lockdowns von oben, brauchen wir mehr Eigenverantwortung und Dezentralität. So zeigten regionale Projekte wie z.B. kantonale Massentests Erfolge. Die 26 Ges.Departemente müssen Teil der Entscheidfindung sein. Wer Bürger wie Kinder behandelt, muss sich nicht wundern, wenn diese sich so verhalten. Verantwortliche vor Ort müssen einbezogen werden. Oft wissen Kantonsräte oder Gemeindepräsidenten besser, was zu tun ist. Sie kennen die Gefahren/Hotspots. Sie kennen Unternehmen/Bürger, die etwas tun können+wollen. Vertrauen in die Menschen aktiviert ihr Verantwortungsgefühl+Wissen. So handeln Menschen im Sinne des Gemeinwohls. Die Politik sollte mehr darauf setzen.

Von cbruss

2 Gedanken zu „Epidemiengesetz muss geändert werden“
  1. Der Bundesrat muss eindeutig in die Schranke gewiesen werden und gewisse Herrn des Amtes enthoben. Den in der Schweiz ist Demokratie und nicht Diktatur wer sich nicht daran hält soll ohne weitere Warnung und ohne weitere Geldzahlungen enthoben werden.

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