Dringliche Motion Bruss-Diepoldsau:
«Freiwillige, flächendeckende Antikörpertests zur Ermittlung der Herdenimmunität
Mit Bezug auf die Antworten vom 30. März 2021 auf meine Einfache Anfrage 61.21.18, den Bericht im St.Galler Tagblatt vom 8. Januar 2021 (schon 1,7 Millionen infiziert) und das Versprechen
von Alain Berset, dass Tests auf Immunität auf jeden Fall auch bei uns kommen werden (Der
Rheintaler vom 11. April 2020), wird die Regierung gebeten, umgehend zu Taten überzugehen
und nicht auf eine Strategieänderung des Bundes zu warten.
Auch wenn die Zuverlässigkeit bei den Antikörpertests keine 100 Prozent aufweist, ist es von
zentraler Bedeutung zu ermitteln, wer schon immunisiert ist, ohne geimpft oder jemals getestet
worden zu sein. Schlussendlich sind es unsere Antikörper, welche uns vor Krankheiten schützen
und uns Sicherheit vermitteln.
Rückmeldungen aus der Bevölkerung lassen herausblicken, dass viele vermuten, schon mit dem
Virus infiziert worden zu sein, jedoch kaum Symptome verspürten. Nicht jeder geht bei einem
leichten Husten testen. Ein Hinderungsgrund sind wohl auch die Quarantäneregeln bei einem
Positiv-Befund. Obwohl laut der Antwort der Regierung diese Personen in der Regel keine Krankheit durchmachen, werden sie eingesperrt wie Kriminelle.
Dazu kommt noch die Tatsache, dass bei einem negativen Test die Kosten selbst getragen werden müssen. Also wo ist denn da die Motivation, sich dieser Prozedur hinzugeben?
Da Antikörpertests nicht mit Konsequenzen behaftet sind, werden sie sicher eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
Die Begründung, dass Antikörper-Tests ungenau sind, ist nicht tolerierbar, da gerade auch die
aktuellen Gratis-Selbsttests eine geringe Zuverlässigkeit aufweisen (Der Rheintaler vom 12. April
2021).
Die Regierung sollte alle Mittel ausschöpfen, um jedem einzelnen Bürger wieder zu Freiheit und
Eigenverantwortung zu verhelfen – das sind unsere Erfolgsrezepte. Auf unnötige Impfungen,
Testserien und Massnahmen – somit auch Kosten – ist, wenn irgendwie möglich, zu verzichten.
Die Regierung wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit:
– der gesamten St.Galler Bevölkerung kostenlose Antikörpertests angeboten und vom Bund
dazu finanzielle Mithilfe eingefordert werden;
– die Quarantänepflicht ausserhalb des gleichen Haushalts unverzüglich aufgehoben wird.»
19. April 2021 Bruss-Diepoldsau
Antwort der Regierung
GD / Dringliche Motion Bruss-Diepoldsau vom 19. April 2021
Freiwillige, flächendeckende Antikörpertests zur Ermittlung
der Herdenimmunität
Antrag der Regierung vom 20. April 2021
Nichteintreten.
Begründung:
Die Regierung hat sich bereits im Rahmen der Beantwortung der Einfachen Anfrage 61.21.18
«Gleichstellung von Corona-Geimpften mit natürlich immunisierten Personen und solchen mit
negativem Corona- und Antikörpertest» zum Nutzen von Antikörpertests für die Gesamtbevölkerung geäussert. Die Untersuchung der Antikörper kann einerseits auf der Bevölkerungsebene
und anderseits auf der individuellen Ebene betrachtet werden. Auf der Bevölkerungsebene erfolgt
die Bestimmung im Rahmen von nationalen Studien, um den Grad der Durchseuchung der Bevölkerung zu bestimmen und daraus nationale strategische Konsequenzen z.B. bei Lockerungsmassnahmen abzuleiten. Auf der individuellen Ebene dienen die Antikörper der Abschätzung
der Immunität des Individuums gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus. Aus aktuellen Studien ist
bekannt, dass eine Immunität je nach Individuum im Durchschnitt drei bis sechs Monate vorhanden sein kann.
Die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie haben das Ziel, weitere Ansteckungen
zu verhindern und Neuinfektionen möglichst einzuschränken. Zu diesen Massnahmen gehören
Abstands- und Hygienemassnahmen, Tests bei symptomatischen und asymptomatischen Personen, das Contact Tracing mit Isolation und Quarantäne und die Impfung. Mit Antikörpertestungen
kann die Ausbreitung des Virus nicht verhindert werden, da diese Tests erst nach einer durchgemachten Infektion eingesetzt werden können.
Darum verzichtet der Bund auf eine Empfehlung zur Durchführung von Antikörper-Testungen.
Die Regierung unterstützt die Strategie des Bundes vollumfänglich und sieht darum keinen Bedarf, eine rechtliche Grundlage für kostenlose Antikörpertests für die gesamte St.Galler Bevölkerung bei finanzieller Beteiligung des Bundes zu schaffen.
Ziel der Quarantänemassnahmen ist die Unterbrechung der Übertragungskette, die Senkung der
Fallzahlen und im Endeffekt die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems. Die
Wirksamkeit der Quarantäne als Massnahme bei der Bekämpfung von Pandemien ist in der
Fachliteratur breit abgestützt. Die aktuell angewendete Zehn-Tage-Regelung stellt einen Kompromiss dar, da die Inkubationszeit des SARS-CoV-2-Virus bis zu 14 Tage dauern kann.
Ende Januar 2021 hat der Bundesrat die Quarantäneregelung angepasst. Die Quarantäne kann
vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Person ab dem 7. Tag einen PCR- oder einen
Antigen-Schnelltest durchführt und das Resultat negativ ist. Die Testkosten trägt der Bund. Bis
zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne (10. Tag) muss die Person jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und den Abstand von 1,5 Metern gegenüber anderen Personen einhalten, ausser
sie hält sich in der eigenen Wohnung oder Unterkunft (z.B. Ferienwohnung, Hotel) auf. Bei einem
positiven Test muss sich die Person unverzüglich in Isolation begeben.
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Ab dem 19. April 2021 ist in Firmen und Betrieben, die ein repetitives präventives Testen bei
ihren Mitarbeitenden durchführen, die Befreiung von der Kontaktquarantäne am Arbeitsplatz
möglich, wenn Mitarbeitende einen betriebsinternen Kontakt zu einer positiv getesteten Person
hatten.
Aufgrund der Erfahrungen mit Quarantäneerleichterungen aus dem Herbst 2020 sieht die Regierung keinen Grund für eine grundsätzliche Aufhebung der Quarantänepflicht ausserhalb des gleichen Haushalts. Ausserdem unterstützt die Regierung – wie bereits in der Antwort zur Interpellation 51.20.47 «COVID-19-Epidemie: Umsetzung der BAG-Empfehlungen zu Contact Tracing, Isolation und Quarantänemassnahmen» festgehalten – bei den Isolations- und Quarantäneregelun gen ein einheitliches Vorgehen in der ganzen Schweiz.