Ja zur Naturheilkunde
Fakten
Bundesblatt 10.2022
Eidgenössische Volksinitiative ‚Ja zu einer unabhängigen Naturheilkunde‘
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 118a Sachüberschrift und Abs. 2–6 Komplementärmedizin und unabhängige Naturheilkunde
2 Die Naturheilkunde untersteht nicht der Kontrolle durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) und auch keiner Kontrollstelle der Pharmaindustrie.
3 Die Aufgabe der Swissmedic beschränkt sich ausschliesslich auf die Zulassung von Pharmaprodukten.
4 Eine unabhängige Prüfstelle für Naturheilkunde ist zuständig für:
a. die Förderung, die Kontrolle und die Zulassung von Naturheilmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und altbewährten Naturprodukten;
b. die Koordination der Ausbildung zur Naturheilpraktikerin oder zum Naturheilpraktiker, die Weiterbildung von Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern und die Bewilligung zur Ausübung des Berufes der Naturheilpraktikerin und des Naturheilpraktikers;
c. die Förderung alternativer Naturheilmethoden;
d. die Unterstützung naturheilkundlicher Studien.
5 Das Initiativkomitee ist federführend bei der Gründung der Prüfstelle für Naturheilkunde und der Einstellung und Betreuung ihres Personals.
6 Ärztinnen und Ärzten ist es erlaubt, Naturheilkunde uneingeschränkt anzuwenden.
Naturheilmittel werden von der Swissmedic immer weniger anerkannt, resp. von den Krankenkassen nicht vergütet. Medikamente der Pharmaindustrie sind unseres Erachtens einiges besser gestellt.
Diesem Vorgehen muss ein Ende gesetzt werden. Patrioten Schweiz unterstützt diese Initiative aus Überzeugung.