Kantonsrat St.Gallen  – September 2019- November 2019

Leider wurde auf die  Motion nicht eingetreten – das Abstimmungsverhalten der Mitglieder des Kantonsrates St.Gallen   findet Ihr hier

 

 

Motion  Bruss-Diepoldsau/ Schmid  Grabs

Kürzung der Sozialhilfe um 30% auf das Existenzminimum für Leute, welche noch nie einen Franken in unser Sozialsystem einbezahlt haben.

Arbeiter und Lohnempfänger im unteren Lohnsegment haben vielfach nach allen Abzügen und Auslagen am Schluss des Monats weniger Geld in der Tasche, als Sozialhilfeempfänger.
Aktuell wird auch nicht differenziert, ob jemand schon einmal in unser Sozialsystem einbezahlt hat oder nicht.
Diese Praxis ist ein Affront gegenüber allen Bürgern, welche sich durch Lohnabzüge jahrelang an der Erhaltung unseres Sozialsystems beteiligt haben und aus unglücklichen Umständen, z. B. Jobverlust, solche Leistungen beanspruchen müssen.
Diesen Tatsachen ist entgegenzuwirken, indem wir die staatliche Hilfe in diesem Bereich differenzieren.
Junge Erwachsene und Personen aus dem Migrations- und Asylbereich, welche noch nie gearbeitet haben, sollen nur noch das Existenzminimum erhalten, d.h. die Sozialhilfe soll um 30% gekürzt werden.
Mit dieser Massnahme kann der Integration in den Arbeitsmarkt mehr Druck verleiht werden.
Der Staat ist auch gegenüber den Gemeinden/Steuerzahlern verpflichtet, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Steuergelder möglichst haushälterisch und sinnvoll eingesetzt werden können.
Eventuell wäre es sinnvoll, dass bei kantonalen und regionalen Integrationsstellen ein öffentliches Spendentool eröffnet wird, um finanzielle Lücken bei schwierigen Situationen abzudecken.
Die Regierung wird eingeladen, das Sozialhilfegesetz des Kantons St.Gallen dahingehend anzupassen, dass Personen, welche noch nie einen finanziellen Beitrag an das öffentliche Sozialwesen geleistet haben, nur die existentiell notwendige Sozialhilfe erhalten – d.h. die aktuellen Leistungen sind um 30% zu kürzen.

Zur  Motion

Antwort der  Regierung

DI / Motion Bruss-Diepoldsau / Schmid-Grabs (21 Mitunterzeichnende) vom 16. September 2019
Kürzung der Sozialhilfe für Leute, die noch nie einen Franken in
unser Sozialsystem einbezahlt haben
Antrag der Regierung vom 22. Oktober 2019
Nichteintreten.
Begründung:
Die Regierung erachtet es als nicht sachgerecht, dass das in der Vergangenheit erfolgte Bezahlen von Arbeitnehmer-Beiträgen (Lohnabzüge) eine Voraussetzung für den Anspruch auf Sozialhilfe sein soll. Der Zweck der Sozialhilfe besteht darin, Lücken im System der sozialen Sicherung
zu schliessen. Sie ist keine Sozialversicherung, wie beispielsweise die Arbeitslosenversicherung,
und wird aus öffentlichen Geldern finanziert, nicht über Lohnabzüge. Sozialhilfe-Beiträge müssen
zurückbezahlt werden, wenn dies die finanziellen Verhältnisse zulassen. Grundsätzlich ist es zudem bereits heute so, dass die von den Motionären erwähnten Personengruppen (junge Erwachsene und Personen aus dem Asylbereich) weniger Sozialhilfe erhalten. Aus Sicht der Regierung
besteht diesbezüglich kein weiterer Spielraum für Kürzungen.
Darüber hinaus ist das Anliegen der Motionäre aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch. Es wird
eine Sanktion für bestimmte Personen gefordert, die aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen vor dem Bezug von Sozialhilfe allenfalls gar nicht die Möglichkeit hatten zu arbeiten (z.B. aufgrund ausländerrechtlicher Einschränkungen oder wenn junge Erwachsene erst seit kurzem im
erwerbsfähigen Alter sind). Eine Sanktion kann aber nur soweit zulässig sein, als der Person ein
Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.
Im bestehenden Sozialhilfesystem gibt es genügend Instrumente, um Druck für die Integration in
den Arbeitsmarkt aufzubauen, wie dies die Motionäre fordern wird. Solche Massnahmen werden
in der Praxis auch angewendet. Dies hat die Regierung bereits in ihrem Antrag zur Motion
42.19.04 «Sozialhilfe: belohnen anstatt kürzen» festgehalten. Zudem gilt es nochmals darauf hinzuweisen, dass mit dem IV. und dem V. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (sGS 381.1) die Gesetzgebung im Bereich der Sozialhilfe in den letzten drei Jahren umfassend überarbeitet wurde und
die Debatten sowie die Schlussabstimmungen gezeigt haben, dass das Ergebnis breit abgestützt
ist. Mit den Nachträgen wurden zudem Instrumente der finanziellen Sozialhilfe neu gesetzlich geregelt, die ihre vollumfängliche Wirkung erst entfalten dürften.

Von cbruss

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