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Kantonsrat St.Gallen 61.22.20
Einfache Anfrage Bruss-Diepoldsau:
«Zertifikatpflicht-Verbot im Kanton St.Gallen: normale Lage – Gesellschaftsspaltung ade
Seit dem 17. Februar 2022 wurde das Zertifikat trotz hoher Fallzahlen schubladisiert und die Bevölkerung nicht mehr unnötig gespaltet. Ausser einen Haufen Missstände, Ärger, Frust und Zwiespalt hat diese Zertifikat nichts gebracht, höchstens noch Pseudo-Jobs mit einer unsäglichen Bürokratie.
Noch stossender ist die aktuelle Bestrebung der WHO, einen internationalen Pandemievertrag
auf die Beine zu stellen, welcher unsere Verfassung ausschalten soll.
Die Mutation Omikron hat deutlich klargemacht, dass die Natur diktiert und nicht der Mensch,
dass die Politik mit ihrem Zertifikat und der dazugehörenden Impfnötigung völlig fehl am Platz
war, dass die persönliche Gesundheit in der Eigenverantwortung liegt und der Staat nur Empfehlungen abgeben soll und kann.
Normalerweise ist ein Zertifikat eine Auszeichnung für besondere Leistungen und soll nicht zur
Unterteilung von ‹gut und schlecht› dienen.
Die Reaktionen auf die Sendung ‹Puls› vom 4. April 2022 bringen immer mehr Tatsachen auf
den Tisch, welche sich die Regierung und Verwaltung strikte verweigert hat, diese wenigstens
im Kanton zu ermitteln. Das bestätigen die Antworten auf meine Einfachen Anfragen.
Ein solches Szenarium mit derartigen menschenverachtenden Vorschriften darf es in der
Schweiz nie wieder geben!
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie kann ein bisheriger Benutzer sein Zertifikat auf allen Plattformen nachhaltig löschen?
2. Würde die Regierung ein Zertifikatspflicht-Verbot innerhalb der Schweiz begrüssen und
unterstützen?
3. Würde ein freiwilliges Reisezertifikat nicht den internationalen Anforderungen genügen?
4. Ist die Regierung gewillt, eine Zertifikatspflicht innerhalb des Kantons und der Schweiz,
allenfalls über die Gesundheitsdirektorenkonferenz, mit allen Mitteln zu bekämpfen?»
7. April 2022 Bruss-Diepoldsau
Schriftliche Antwort der Regierung vom 10. Mai 2022
Kantonsrat St.Gallen 61.22.20
Einfache Anfrage Bruss-Diepoldsau vom 7. April 2022
Zertifikatpflicht-Verbot im Kanton St.Gallen: normale Lage –
Gesellschaftsspaltung ade
Carmen Bruss-Diepoldsau erkundigt sich in ihrer Einfachen Anfrage vom 7. April 2022 nach dem
Umgang mit Impf-, Genesenen- und Test-Zertifikaten, nachdem die Zertifikatspflicht innerhalb der
Schweiz seit dem 17. Februar 2022 aufgehoben ist, sowie nach dem Willen der Regierung, eine
allfällige neue Zertifikatspflicht zu bekämpfen.
Die Regierung beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:
1. In der Covid Cert App kann der Benutzer selbständig ein Covid-Zertifikat löschen und anschliessend die App deinstallieren. Die Plattform des Bundes zur Erstellung dieser CovidZertifikate speichert keine Personendaten des Zertifikatinhabers, sondern lediglich den
Antrag des Zertifikats in anonymisierter Form und die einzigartige Identifikationsnummer
für das Zertifikat (kurz UVCI). Personenbezogene Daten zum Zertifikat müssen für deren
Gültigkeitsdauer von der Ausstellerin oder dem Aussteller aufbewahrt werden. Ein gültiges
Zertifikat kann bei der Ausstellerin oder dem Aussteller auf Antrag revoziert werden. Im
Kanton St.Gallen werden Impfzertifikate mittels dem IT-Tool «wir-impfen.ch» ausgestellt
und sind im persönlichen Account der geimpften Person gespeichert. Für eine Löschung
des Impfzertifikats muss ein Antrag an support@wir-impfen.ch gestellt werden, damit das
Impfzertifikat und der persönliche Account gelöscht werden. Für die Einhaltung des Datenschutzes bei der Übermittlung oder Aushändigung eines Covid-19-Zertifikats ist die Ausstellerin oder der Aussteller zuständig (Art. 5 Abs. 2 der eidgenössischen Covid-19-Verordnung
Zertifikate [SR 818.102.2]).
2. Die Regierung hält sich an die Vorgaben des Bundes bei einer Pandemiebekämpfung.
Wenn Massnahmen gegen die Ausbreitung eines Virus ergriffen werden und dabei ein
Zertifikat, das eine Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis dokumentiert, als Mittel zur Reduktion des Ansteckungsrisikos eingesetzt wird,
würde die Regierung eine solche Massnahme weiterhin befürworten.
3. Für Reisetätigkeiten ausserhalb der Schweiz werden je nach Massnahmen des entsprechenden Landes weiterhin Covid-Zertifikate benötigt und diese werden deshalb auch ausgestellt. Das EU-kompatible Covid-Zertifikat der Schweiz erleichtert somit das Reisen. Das
Erlangen eines solchen Zertifikats ist freiwillig.
4. Nein. Die Regierung hält sich bei einer Pandemiebekämpfung an die Vorgaben des Bundes
Nachdem heute feststeht, dass die Impfung bezüglich Ansteckung und Weiterverbreitung keinen Nutzen hat (siehe Janine Small, President of International Developed Markets von Pfizer, vor dem EU-Parlament und Virginie Masserey, Leiterin der Sektion Infektionskontrolle und Impfprogramme des BAG) hat das Zertifikat keinen Nutzen. Man kann und soll darauf verzichten. Daran ändert die Aussage von BR Alain Berset im Oktober 2021 ,mit dem Zertifikat (gemeint mit der nachgewiesenen Impfung) kann man zeigen, dass man nicht ansteckend ist‘ nichts. Diese Aussage war später (nach den Infos von Janina Small und Virginie Masserey) und deshalb nicht richtig. PK.