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Kantonsrat St.Gallen 61.23.04

Einfache Anfrage Bruss-Diepoldsau:
«Automatisch – ohne Antrag zur ordentlichen AHV-Rente
Juhui, bald pensioniert – der Anspruch auf die ordentliche AHV-Rente steht vor der Tür. Der
Prozess, bis die AHV überwiesen wird, ist aber alles andere als bürgerfreundlich. Die AHVRente muss nämlich mindestens drei Monate vor der ordentlichen Pensionierung beantragt
werden.
Es ist unwürdig, wenn man über die Hälfte des Lebens arbeitet und Steuern bezahlt, um den
Staatsapparat zu finanzieren, und anschliessend der wohlverdienten Rente nachspringen
muss. Der Bürger ist überall registriert, bekommt automatisch die Steuererklärung, aber nicht
die ordentliche AHV-Rente – unverständlich und unlogisch. Viele Leute brauchen nämlich Hilfe,
um den ordentlichen Antragsprozess zu durchlaufen, und beschäftigen so noch zusätzlich die
Ämter auf den Gemeinden

Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum wird von der SVA nicht ein halbes Jahr vor der ordentlichen Rente dem Bürger
automatisch ein Kontoauszug mit dem Antrag zugestellt?
2. Wie viel Personal ist mit AHV-Anträgen und -Abrechnungen beschäftigt?
3. Könnte mit einer Automatisierung eventuell. Personal eingespart werden?
4. Ist die Regierung gewillt, diesen Prozess zu optimieren und so den Bürger mit unnötigem
Bürokram zu entlasten?»
13. Januar 2023 Bruss-Diepoldsau

zu rheintal 24

Von cbruss

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